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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der TailoRD GmbH, Kropsburgweg 40, 76187 Karlsruhe (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Softwareentwicklung, IT-Beratung, Enterprise-Architektur und verwandte Leistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot und etwaigen Nachtragsvereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und unter Beachtung anerkannter technischer Standards. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag.

Bei Werkverträgen schuldet der Auftragnehmer die vereinbarte Software oder das vereinbarte Werk in der im Vertrag beschriebenen Form. Bei Dienstverträgen schuldet der Auftragnehmer die vereinbarte Beratungs- oder Entwicklungsleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitwirkung rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Mehraufwand eine angemessene Vergütung zu verlangen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Stundensätze des Auftragnehmers.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

Bei Festpreisvereinbarungen können Teilrechnungen entsprechend erbrachter Leistungen oder vereinbarter Meilensteine gestellt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der befugt und in der Lage ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen, Daten und Systemzugänge zur Verfügung.

Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Mehraufwand, der durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung entsteht, wird gesondert berechnet.

§ 6 Abnahme

Bei Werkverträgen ist der Auftraggeber verpflichtet, die erbrachte Leistung innerhalb von 14 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber die Leistung innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels ablehnt.

Bei Dienstleistungsverträgen erfolgt keine formelle Abnahme. Die Leistung gilt als erbracht, wenn der vereinbarte Leistungsumfang erfüllt wurde.

§ 7 Gewährleistung

Für Mängel an Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich zwingend längere Fristen gelten.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf die vertragstypische Vergütung begrenzt.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen des Vertrages erstellten Werke und Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein.

Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertraglich geschuldeten Arbeitsergebnissen. Quellcode und Dokumentation werden nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber übergeben.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Karlsruhe, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

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Kropsburgweg 40
76187 Karlsruhe
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